Hausordnung

 

I. Gegenstand der Benutzung

  1. Träger der Zeiteninsel – Archäologisches Freilichtmuseum Marburger Land ist die Zeiteninsel eG.
  2. Zugängliche Bereiche für die Öffentlichkeit sind das Außengelände mit den verschiedenen Baugruppen. Das Ausstellungsgelände ist bis auf Weiteres während der Bauphase nur nach vorheriger Anmeldung zugänglich oder im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen.

 

II. Gefahrenhinweise

  1. Die Wege im Außengelände sind nicht befestigt. Bitte achten Sie auf Bodenunebenheiten, wie z. B. Maulwurfshügel auf Wiesen und Grünflächen. Für Verletzungen oder beschädigte Kleidung und andere Gegenstände übernehmen wir keine Haftung. Das Nutzen der gesamten Außenanlage erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Die Gebäude-Rekonstruktionen entsprechen in ihrer Bauweise nicht modernen Anforderungen und Sicherheitsstandards. Unzureichende Lichtverhältnisse und unebener Untergrund verlangen besondere Vorsicht. Es wird aus gestalterischen Gründen nicht mit Warnschildern auf Gefahrenstellen hingewiesen.
  3. Die Vorführung von Handwerks- und Produktionstechniken in der Vorgeschichte kann Gefahren beinhalten. 

 

III. Verhaltensregeln

 

  1. Unsere Gäste sind aufgefordert sich so zu verhalten, dass andere Besucherinnen und Besucher nicht belästigt, behindert oder gefährdet werden. 
  2. Politische, religiöse, weltanschauliche Kundgebungen sind nicht gestattet.
  3. Das Kostümieren und die Mitnahme von Waffen ist nur mit Genehmigung durch das Personal der Zeiteninsel erlaubt.
  4. Das Rauchen in den Gebäuden und im nahen Umkreis der Gebäude auf dem Ausstellungsgelände ist untersagt.
  5. Bitte nutzen Sie die ausgewiesenen Wege und beachten Sie die abgegrenzten Baubereiche. 
  6. Erwachsene Begleitpersonen von Kindern und Jugendlichen sind für das angemessene Verhalten aller von ihnen betreuten Personen verantwortlich. Die Aufsichtspflicht besteht im gesamten Bereich des Archäologischen Freilichtmuseums.
  7. Das Gelände der Zeiteninsel befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet. Besonders Vögel unterliegen einem besonderen Schutz. Gehölze und Uferrandstreifen dürfen daher nicht betreten werden. Die Brutzeit ist zu beachten.
  8. Die Gebäude-Rekonstruktionen sind Bestandteil der musealen Ausstellung und rücksichtsvoll zu behandeln.
  9. Das Archäologische Freilichtmuseum Zeiteninsel hat einen ökologischen Anspruch. Bitte unterstützen Sie uns bei unserem Anliegen und produzieren Sie so wenig Abfall wie möglich.
  10. Tiere sind auf dem gesamten Gelände an der Leine zu führen. Hundekot ist vom Besitzer unverzüglich zu entfernen.
  11. Fahrräder, Rollschuhe und Inline Skates sind auf dem gesamten Museumsgelände aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
  12. Für Kinderwagen und Rollstühle ist der Zugang zum Ausstellungsgelände eingeschränkt möglich.

 

IV. Fotografieren und Filmen

 

  1. Das Fotografieren ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet, dabei sind die Persönlichkeitsrechte anderer Besucher und Besucherinnen und der Mitarbeitenden zu beachten. Eine Überlassung an Dritte zur gewerblichen Nutzung ist untersagt.
  2. Das Filmen und Fotografieren inklusive Drohnenflüge zu kommerziellen, wissenschaftlichen oder journalistischen Zwecken muss durch das Museum genehmigt werden.

 

V. Ablegen von Gepäck/Garderobe

  1. Bitte achten Sie selbst auf Ihr Gepäck und Ihre Garderobe, die Zeiteninsel übernimmt keine Haftung.
  2. Aufgefundene Kleidungsstücke oder andere Utensilien werden beim Fundbüro der Gemeinde Weimar abgegeben.

 

VI. Museumspersonal

  1. Das Museumspersonal ist berechtigt, Anordnungen im Interesse des Museumsbetriebes zu treffen. Diesen Anordnungen ist Folge zu leisten.
  2. Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder die Anordnungen des Personals kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

 

VIII. Haftung

  1. Eine Haftung des Trägers ist nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit möglich.
  2. Die Besucherinnen und Besucher haften für die von ihnen verursachten Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Mit dem Betreten des Museumsgeländes des Archäologischen Freilichtmuseums Zeiteninsel wird diese Hausordnung anerkannt.

 

Die Hausordnung tritt am 01.05.2019 in Kraft.

 

Argenstein, April 2019

 

Der Vorstand der Zeiteninsel eG